Vertrauensschutz herstellen –Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen verlängern
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Brandenburger Landesregierung auf, die Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Einen entsprechenden Antrag (siehe Anhang) wird sie zur nächsten Landtagssitzung am 23./ 24. Februar 2022 einbringen.
Dazu erklärt die regionale Abgeordnete Andrea Johlige für die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel:
Betroffene klein – und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler in Brandenburg an der Havel brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe.
Diese wurde ihnen vom Bund und dem Land Brandenburg seit März 2020 versprochen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. So wurden direkte Zuschüsse zugesagt- ohne Rückzahlung. Doch nun erhalten viele von ihnen Briefe, in denen Prüfverfahren und Rückzahlungsaufforderungen angekündigt werden. Das ist ein herber Schlag und untergräbt Vertrauen in staatliches Handeln.
Deshalb fordere ich die Brandenburger Landesregierung auf:
1. für Bewilligungen nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe vom 24.März 2020 Vertrauensschutz herzustellen und auf Rückzahlungen vollständig zu verzichten.
2.die Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.
3. den Nachweis der Förderfähigkeit des Liquiditätsengpasses von drei zusammenhängenden Monaten auf den Zeitraum 15. März 2020 bis 30. Oktober 2020 auszudehnen.
4. alle Handlungsspielräume zu Gunsten der Antragstellenden beim Modus der Rückzahlungen zu nutzen.
Als Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE verlange ich, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Soloselbstständigen und Unternehmen in Brandenburg an der Havel in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen. Die Praxis des Wirtschaftsministeriums, ausgeführt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Antragstellenden zu „freiwilligen“ Rückzahlungen zu nötigen, muss sofort eingestellt werden.
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